Trotz behördlich angeordneter Rückrufe bei Mercedes-Benz und einem Milliarden-Vergleich in den
USA bestreitet der Konzern nach wie vor, Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben.
Ein aktuelles Gutachten weist jedoch klar auf Manipulationen hin: Demnach hat der Stuttgarter
Autobauer offensichtlich illegale Abschalteinrichtungen in vielen Dieselfahrzeugen verbaut, sodass
die geforderten Grenzwerte im regulären Straßenbetrieb selten eingehalten wurden.
Bei Mercedes-Benz betrifft der Abgasskandal unter anderem die OM-Motoren 622, 626, 642 und 651, die europaweit in 670.000 Fahrzeugen verbaut sind. Zu den betroffenen Modellen gehören Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse, aber auch der Vito und bestimmte Roadster-Modelle.
Für Verbraucher ist oft nur schwer erkennbar, ob ihr Motor betroffen ist. Der kostenlose Mercedes-Check verschafft Klarheit.
Verbraucherschützer reichten im Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler ein. Betroffene Dieselfahrer sollen dadurch Gewissheit darüber bekommen, ob sie von Mercedes getäuscht wurden.
Die Musterfeststellungsklage erhöht den Druck auf den Daimler-Konzern. Allerdings raten Experten zu einer Einzelklage, um ein langwieriges Verfahren zu vermeiden. Zudem liegen die Vergleichszahlungen aus einer Musterfeststellungsklage in der Regel unter den Entschädigungssummen aus Individualklagen.
Heute steht fest: Kaum ein Hersteller von Diesel-Pkw ist nicht in den Abgasskandal verwickelt. Das belegen zahlreiche unabhängige Gutachten und Untersuchungen. Experten gehen davon aus, dass neben Volkswagen, Audi und Mercedes unter anderem auch BMW, Opel, Fiat und Porsche Teil des Skandals sind.
Allein in Deutschland sind bereits mehrere Hunderttausend Mercedes-Diesel von Rückrufaktionen betroffen. Da sich der Rückruf auf mehrere Modelle und Motoren sowie bestimmte Produktionszeiträume erstreckt, können Verbraucher oft nur schwer feststellen, ob ihr Fahrzeug dazugehört.
Unser unverbindlicher Mercedes-Check gibt Ihnen schnell, einfach und sicher Auskunft darüber, ob Ihr Auto manipuliert sein könnte.
Wenn Ihr Mercedes-Benz betroffen ist und Sie mit unserer Hilfe Ihre Ansprüche geltend machen, können Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben. Sie erhalten dann in der Regel den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung und zuzüglich Zinsen erstattet. Oder Sie erhalten eine Ausgleichszahlung für den Wertverlust und behalten Ihr Dieselauto.
Immer mehr Gerichte entscheiden zugunsten von geschädigten Mercedesfahrern und verurteilen den Stuttgarter Konzern zu Entschädigungen.
Unsere Juristen haben zwei wichtige Gerichtsurteile für Sie zusammengefasst:
Unsere Juristen beobachten für Sie stets die aktuellen Entwicklungen im Abgasskandal: Derzeitigen Schätzungen zufolge sind bereits Hunderttausende Dieselfahrer erfolgreich gegen die Autokonzerne vorgegangen. Diese Ausgangslage und die besonders verbraucherfreundliche Tendenz vieler Gerichte erhöhen auch Ihre Chancen.
Wenn unsere Experten feststellen, dass in Ihrem Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert wurde, bestehen für Sie die besten Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch.
Seit Bekanntwerden des Abgasskandals haben Dieselfahrzeuge einen erheblichen Wertverlust von bis zu 50 Prozent verzeichnet. Das bedeutet: Allein durch den Besitz eines Diesels haben Sie ohne eigenes Verschulden einen finanziellen Schaden erlitten – es ist Ihr Recht, diesen Schaden nicht hinzunehmen und sich aktiv dagegen zu wehren.
Die meisten Autohersteller haben nach Bekanntwerden des Abgasskandals versucht, Dieselfahrer zu einem Software-Update im Rahmen einer Rückrufaktion zu verpflichten. Das Update sollte unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen. Viele unserer Mandanten klagten danach allerdings über erhöhten Spritverbrauch, unerwünschte Geruchsbildung oder Motorschäden. Es besteht zudem der Verdacht, dass mit dem Diesel-Update ein Thermofenster und damit eine neue Abschalteinrichtung installiert wurde.
Unabhängig etwaiger Software-Updates bleibt außerdem der Tatbestand einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung bei Fahrzeugkauf bestehen und damit der Anspruch auf Schadensersatz auf Seiten des Autokäufers.
Käufer von gebrauchten Mercedesfahrzeugen erleiden dieselben finanziellen Schäden wie Besitzer eines Neuwagens. Deshalb haben Sie auch als betroffener Gebrauchtwagenkäufer Anspruch auf Schadensersatz.
Ja, auch in diesen Fällen können Sie Schadensersatz fordern. Bei einem Verkauf während eines laufenden Verfahrens beraten unsere Juristen Sie über die wichtigsten Rahmenbedingungen des Verkaufs.
Unsere Experten prüfen für jeden individuellen Fall, welche Verjährungsfrist gilt und informieren Sie über Ihre Optionen.
Wenn Sie mit uns gegen Mercedes vorgehen wollen, gibt es zunächst ein außergerichtliches Verfahren. Viele Fahrzeughersteller bieten zu diesem Zeitpunkt bereits hohe Entschädigungssummen an, um ein Gerichtsverfahren abzuwenden.
Entspricht das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen, fordern unsere Juristen Ihre Entschädigung vor Gericht für Sie ein.
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, besteht für Sie zu keinem Zeitpunkt ein Risiko. Denn abgerechnet wird direkt über Ihre Rechtsschutzversicherung. Je nach Versicherungstarif fällt möglicherweise ein geringer Selbstbehalt an. Ohne Rechtsschutzversicherung kann eine Prozessfinanzierung erfolgen. In diesem Fall prüfen Experten die Sachlage und übernehmen bei klaren Fällen meist das Prozessrisiko für Sie als Verbraucher.
Aufgrund unserer Expertise im Abgasskandal und der immer klareren Rechtslage können wir viele Verfahren bereits innerhalb weniger Monate abschließen.
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Schadensersatz erhalten, hängt von individuellen Faktoren Ihres Falls ab. Je nach Standort des Gerichts und Schwierigkeit des Falls kann es wenige Wochen oder einige Monate dauern, bis Sie entschädigt werden. Wir halten Sie jederzeit über den Stand Ihres Falls auf dem Laufenden.
Für Sie ist die unverbindliche Prüfung Ihres persönlichen Schadensersatzanspruchs im Rahmen der Erstberatung komplett kostenlos.
Auf Wunsch melden unsere Juristen nach durchlaufener Prüfung Ihre Auszahlung binnen weniger Tage an. Die Prüfung Ihrer Schadensersatzansprüche ist für Sie vom ersten bis zum letzten Schritt kostenlos und unverbindlich.
Unsere Erfahrungen und die bisher im Abgasskandal gefällten Urteile zeigen, dass Dieselfahrer heute mit Entschädigungssummen von bis zu 50.000 Euro rechnen können.
Die Kanzlei Milberg setzt sich seit über 50 Jahren für die Rechte betrogener Verbraucher ein. In verschiedenen Massen- und Einzelverfahren weltweit haben wir bis heute Entschädigungen in Höhe von über 40 Milliarden Euro für Geschädigte erwirkt.
Gegründet wurde die Kanzlei 1965 von erfahrenen Anwälten und Experten in den USA. Unsere Juristen sind ausgewiesene Spezialisten in ihren Fachgebieten. Ihre Erfahrungen haben sie in Tausenden Verfahren gesammelt.
Mit unserer Expertise haben wir bereits zahlreichen Verbrauchern zu ihrem Recht verholfen und Entschädigungen bei verschiedenen Autobauern erfolgreich eingefordert.
Als Experten für Verbraucherschutz hat die Sicherheit Ihrer Daten für uns höchste Priorität. Darüber hinaus gelten in Deutschland klare Bestimmungen rund um den Schutz Ihrer persönlichen Informationen.
Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags. Weitere Details dazu finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich, um Sie über neue Ergebnisse zu Ihrer kostenlosen Schadensersatzprüfung zu informieren oder Rückfragen mit Ihnen zu klären.